Die Hauptargumente

Rüstungsexporte gehören unter demokratische Kontrolle

Momentan entscheidet der Bundesrat in Eigenregie über die Waffenexport-Politik der Schweiz. Ein einzelner personeller Wechsel im Bundesrat kann die Grundsätze der Exportpolitik komplett in eine andere Richtung bewegen. Kriegsmaterial-Exporte sind jedoch zu wichtig, um sie dem Zufall zu überlassen. Mit der Korrektur-Initiative würde die Kontrolle über die Rüstungsexport-Politik nicht mehr auf Verordnungsebene, sondern auf Verfassungs- und Gesetzesebene geregelt. Nur so ist eine Mitsprache von Parlament und Bevölkerung gewährleistet.

 

Die Allianz will keine Verschärfung der Waffenexportpraxis, sondern eine Rückkehr zum Status Quo von 2014

Die Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer will kein totales Waffenexport-Verbot. Sie kämpft vielmehr für den Erhalt roter Linien in der Kriegsmaterialverordnung. Waffenexporte in Länder wie Deutschland, Frankreich oder Kanada werden auch weiterhin möglich sein. Die systematische und schwerwiegende Verletzung von Menschenrechten oder eine Bürgerkriegssituation waren früher Ausschlussgründe, um keine Waffenexporte an ein Land zu bewilligen. Im Abstimmungskampf zur Kriegsmaterial-Initiative 2009 hatte der Bundesrat versprochen, diese Ausfuhrkriterien nicht zu lockern. Dieses Versprechen hat der Bundesrat zuerst 2014 und nun auch 2018 wieder gebrochen. Darum braucht es die Korrektur-Initiative. Es darf keine Waffenexporte mehr geben an Länder, die systematisch und schwerwiegend Menschenrechte verletzen. Zudem soll dem Export von Kriegsmaterial an Bürgerkriegsländer oder an undemokratische Länder, welche in (Bürger-)kriegen oder internen oder internationalen bewaffneten Konflikten verwickelt sind (z.B. Saudi-Arabien im Jemen-Krieg), definitiv ein Riegel geschoben werden.

 

Der Bundesrat kann die Lockerung schon nächstes Jahr wieder gewähren

Erst unter dem Druck der Bevölkerung hat der Bundesrat seinen Entscheid, Waffen auch in Bürgerkriegsländer zu exportieren, rückgängig gemacht. Bleiben die Bestimmungen auf der Verordnungsebene festgeschrieben, kann der Bundesrat jederzeit eine erneute Lockerung gewähren. Das einzige Mittel für eine nachhaltig demokratische Regelung ist eine Volksinitiative.

 

Die Schweiz muss Fluchtursachen bekämpfen

Seit dem Zweiten Weltkrieg waren nie so viele Menschen auf der Flucht wie heute. Der Grossteil der Menschen flüchtet vor aktuellen Kriegen oder den Folgen vergangener Konflikte. Wenn die Schweiz auch noch Waffen exportiert in Länder, die Menschenrechte verletzten, treibt das immer mehr Menschen in die Flucht. Wir wollen das Gegenteil: Unsere Politik setzt bei der Bekämpfung von Fluchtursachen an.

 

Waffen in Krisenregionen gelangen schnell in die Hände von Terroristen

Wenn in Länder, die Menschenrechte verletzen oder die sich in einer instabilen Situation befinden, Waffen exportiert werden, gelangen diese schnell in die falschen Hände. Die letzten Jahre haben es gezeigt: Auch wenn ein Export in ein heikles Empfängerland vorübergehend erlaubt ist, landen die Waffen schlussendlich häufig in den Händen von Terrorgruppen. So wurden bei einem IS-Attentäter Ruag-Handgranaten gefunden, Boko Haram führt mit einem Schweizer Mowag-Panzer Krieg und Handgranaten und Munition aus der Schweiz sind bei radikalen Rebellen im libyschen wie auch im syrischen Bürgerkrieg aufgetaucht.