Medienmitteilung


Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer begrüsst Gegenvorschlag

Heute hat der Bundesrat kommuniziert, dass er dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative) unterbreiten will. Dies freut die Allianz, da eines ihrer wichtigsten Anliegen – die Verankerung auf Gesetzesstufe – vom Bundesrat geteilt wird.

Der Bundesrat hat heute darüber informiert, dass er zwei Varianten eines Gegenvorschlags in die Vernehmlassung schicken will. Die Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer hat bereits vor einigen Wochen ihre rote Linien für einen Gegenvorschlag kommuniziert, welche zu einem Rückzug der Initiative führen würden. Diese bestehen nach wie vor:

  • Die Kriterien für Kriegsmaterial-Exporte müssen mindestens auf der Stufe eines Bundesgesetzes geregelt werden, um die demokratische Basis von Waffenexporten zu verbreitern und somit die Mitsprache des Parlaments zu ermöglichen.
  • Der Export von Kriegsmaterial an Länder, die systematisch und schwerwiegend die Menschenrechte verletzen, muss ohne Ausnahmen verboten werden.
  • Dem Export von Kriegsmaterial an Bürgerkriegsländer oder an undemokratische Länder, welche in (Bürger-)kriege oder internen oder internationalen bewaffneten Konflikte verwickelt sind, muss definitiv ein Riegel geschoben werden.

Zwei der drei Anliegen scheinen vom Bundesrat uneingeschränkt geteilt zu werden. Unklar bleibt, ob der Bundesrat die zweite Forderung nach dem absoluten Verbot von Kriegsmaterialexporten an Länder, die systematisch und schwerwiegend die Menschenrechte verletzen, teilt. Aktuell besteht in der Kriegsmaterialverordnung (KMV) dazu eine Ausnahmeregelung (Art. 5, Abs. 4 KMV). Der Bundesrat schlägt nun zwei Varianten eines Gegenvorschlags vor: In einer soll die Ausnahmebestimmung gestrichen werden, in einer anderen bleibt sie bestehen. Für die Allianz ist klar: Waffenexporte an Länder, welche systematisch und schwerwiegend die Menschenrechte verletzen, müssen grundsätzlich verboten werden.