Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer wird neue Schlupflöcher für Waffenexporte nicht akzeptieren
Die Allianz ist grundsätzlich erfreut, dass der Bundesrat neben dem strikten Verbot von Waffenexporten in Bürgerkriegsländer auch die Lockerung betreffend Waffenexporten in Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, rückgängig machen will. Die vom Bundesrat vorgesehene Ausnahmeregelung lehnt die Allianz jedoch ab.
Die Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer ist erfreut, dass der Bundesrat offenbar viele ihrer Anliegen teilt. So sollen die Waffenexport-Regeln in Zukunft auf Gesetzesstufe verankert werden. Zudem sollen die bestehenden Export-Regeln verschärft werden. Die Allianz lehnt jedoch die vorgesehene Ausnahmeregelung, die es ermöglicht, dass aufgrund «ausserordentlicher Umstände» oder «zur Wahrung der aussen- und sicherheitspolitischen Interessen des Landes» die Exportgesetze jederzeit umgangen werden können, entschieden ab. Einer der wichtigsten Gründe, die Korrektur-Initiative zu lancieren, war es, die Waffenexport-Regelungen demokratischer zu gestalten. Ausnahmebestimmungen, die der Bundesrat im Alleingang durchsetzen kann, widersprechen dieser Idee. Die kritische Haltung gegenüber der Ausnahmebestimmung wird in der Vernehmlassung der Allianz ausführlich dargelegt. Die Allianz wird aber den Entwurf der Botschaft abwarten, um eine abschliessende Haltung zu dieser Frage zu entwickeln. Klar ist: Neue Schlupflöcher akzeptiert die Allianz nicht.
Link zur Vernehmlassungsantwort der Allianz:
https://korrektur-initiative.ch/wp-content/uploads/2020/06/Stellungnahme-der-Allianz-gegen-Waffenexporte-in-Bürgerkriegsländer.pdf