Der Rückzug der Korrektur-Initiative liegt in den Händen des Nationalrats
Diesen Montag wir der Nationalrat über die Korrektur-Initiative inklusive Gegenvorschlag beraten. Der Ständerat hat im Frühling bereits einen Gegenvorschlag verabschiedet, welcher für die Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer einen akzeptablen Kompromiss darstellt. Folgt der Nationalrat dem Vorschlag des Ständerats, wird die Allianz die
Die Korrektur-Initiative fordert eine Selbstverständlichkeit: Waffenexporte sollen fortan nicht mehr in bundesrätlicher Eigenregie, sondern demokratisch auf Gesetzesstufe geregelt werden. Statt Willkürentscheidungen braucht es klare rote Linien und moralische Standards, die nicht übertreten werden dürfen. Konkret sollen Lieferungen in Bürgerkriegsländer und an Staaten, die Menschenrechte schwerwiegend oder systematisch verletzen, verboten werden.
Nachdem der Ständerat im Frühling die Kernanliegen der Allianz aufgegriffen und einen akzeptablen Gegenvorschlag verabschiedet hat, folgte in der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats die Enttäuschung: Ein Antrag der Rüstungslobby wurde angenommen, der neu Ausnahmen für «demokratische» Länder, «die über ein Exportregime verfügen, das mit demjenigen der Schweiz vergleichbar ist», zulassen will. Diese Klausel stellt sogar eine massive Schwächung des Status Quo dar, wie sich an konkreten Beispielen aufzeigen lässt: In die Türkei und die Ukraine wird aktuell kein Schweizer Kriegsmaterial geliefert, weil beide in einen Konflikt verwickelt sind. Neu könnten jedoch beide Länder Kriegsmaterial aus der Schweiz erhalten, denn beide können als demokratisch bezeichnet werden und beide Länder haben die vier Abkommen ratifiziert, welche über die Beurteilung des Exportregimes eines Landes entscheiden.
Der Nationalrat hat bereits am 26. September 2018 die Motion 18.3394 der BDP «Verbreiterung der demokratischen Basis von Waffenexporten» mit 97 zu 82 Stimmen angenommen. Es ist zu hoffen, dass der Nationalrat diese Willensbekundung wiederholen und die humanitäre Tradition der Schweiz fortführen wird, ohne wieder faule Ausnahmeklauseln einzubauen – denn nur dann kommt ein Rückzug der Korrektur-Initiative in Frage.